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Ethik- und Verhaltensgrundsätze

Ethik- und Verhaltensgrundsätze der BAUMGARTEN-Gruppe, in denen sich alle Gesellschaften der BAUMGARTEN-Gruppe in gleicher Weise zu ihrer sozialen Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen sowie gegenüber Umwelt und Gesellschaft bekennen.

Diese Grundsätze definieren die Anforderungen, die wir an uns und an unsere Lieferanten und Unterlieferanten von Gütern und Dienstleistungen bezüglich ihrer eigenen Verantwortung für Mensch und Umwelt stellen.

Unsere Ethik- und Verhaltensgrundsätze gelten für alle Aktivitäten der BAUMGARTEN-Gruppe sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch gegenüber unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern, den staatlichen Institutionen und der Gesellschaft. Sie beschreiben die wesentlichen Prinzipien, die die Basis für gesetzliches und ethisches Verhalten und für die persönliche Integrität jedes Einzelnen sind.

Sie sind für alle Mitarbeiter verpflichtend, wobei den Führungskräften aufgrund ihrer Personal- und Führungsverantwortung eine besondere Vorbildfunktion zukommt. Die Verletzung dieser Prinzipien führt -unabhängig von etwaigen gesetzlich vorgesehenen Sanktionen- zu disziplinarischen Konsequenzen.

In Zweifelsfällen ist jeder Mitarbeiter angehalten, entsprechende Beratung durch die intern verantwortlichen Stellen (z. B. Vorgesetzte, Personalabteilung) einzuholen.

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und handeln entsprechend. Wir achten den Grundsatz der Legalität und respektieren die allgemein anerkannten Gebräuche der Länder, in denen wir tätig sind. Als Mindeststandard gelten unsere selbst gesetzten Regelungen, Richtlinien und Selbstverpflichtungen („BAUMGARTEN-Standards“).

Dabei bestimmen Integrität und die Beachtung der Rechte Dritter den Umgang mit unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und dem gesellschaftlichen Umfeld. Wir respektieren und unterstützen insbesondere die Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Kinderrechte und lehnen jegliche Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ab.

Die finanzielle Verantwortung und damit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäßer Buchführung und Offenlegungsvorschriften ist für uns ebenfalls selbstverständlich.

Unser Prinzip des Umgangs miteinander ist der Respekt gegenüber allen Mitarbeitern. Wir erlauben keine persönlichen Benachteiligungen aufgrund der nationalen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der Religion, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, der politischen Einstellung (soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht), einer Schwangerschaft, Behinderungen oder privater Lebensformen. Dazu gehört auch der Schutz der Mitarbeiter vor physischer, psychischer sowie sexueller Belästigung und der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und Wahrung der Identität. Jeder muss dafür Sorge tragen, dass Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter der BAUMGARTEN-Gruppe gewährleistet sind.

Die Arbeitsverhältnisse gründen auf Freiwilligkeit und können von den Beschäftigten nach eigenem Willen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist beendet werden.

Wir erwarten, dass sich alle Mitarbeiter der BAUMGARTEN-Gruppe aktiv für unser Unternehmen einsetzen, seine Ressourcen schützen und bereit sind, sich fortzubilden. Entsprechend basieren unsere Führungsgrundsätze auf den Prinzipien der Übertragung von Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierzu gehört, dass alle Mitarbeiter der BAUMGARTEN-Gruppe ausreichend über sämtliche für ihre Arbeiten wichtigen Belange informiert und – soweit möglich – in die Entscheidungsbildung einbezogen werden.

Alle Mitarbeiter der BAUMGARTEN-Gruppe werden unter Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen fair und angemessen entlohnt.
Wir befolgen unternehmensweit die jeweils gültigen Regelungen zur Arbeitszeit als Mindeststandard.

Die Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit ist für uns selbstverständlich, insbesondere die Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Den Mitarbeitern stehen die geeigneten Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung.

Wir unterstützen fairen Wettbewerb im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Kartellabsprachen wie Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Absprachen zu Preisen, Lieferkonditionen oder -kapazitäten und der Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen mit Wettbewerbern sind unzulässig. Uns ist bewusst, dass die Nichtbeachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zu hohen Bußgeldern und anderen schwerwiegenden Nachteilen für die BAUMGARTEN-Gruppe und die beteiligten Personen führen kann.

Allen Mitarbeitern der BAUMGARTEN-Gruppe sind Vorteilsnahme und Begünstigung, vor allem im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Lieferung, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen untersagt, unabhängig davon, ob es sich bei den Empfängern um Vertreter staatlicher Instanzen, Organisationen oder Wirtschaftsunternehmen handelt.

Die Annahme und Vergabe von Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist nur dann zulässig, wenn ihr Wert zu vernachlässigen ist und Schenker wie Beschenkten nicht in eine Abhängigkeit zueinander bringt. In Zweifelsfällen ist die schriftliche Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten einzuholen.

Die Beachtung der internationalen Abkommen und nationalen Gesetze und Verordnungen zur Kontrolle der internationalen Handels- und Finanzgeschäfte, wie die Gesetze und Verordnungen über Ein- und Ausfuhrkontrollen, sind für uns selbstverständlich. Unsere dafür verantwortlichen Mitarbeiter müssen alle hierfür geltenden Gesetze, Regelungen, Richtlinien und Verfahren kennen, verstehen und befolgen.

Die Schonung der Ressourcen und der Schutz der Umwelt stellen für uns gelebte Unternehmenspraxis dar. Unsere Maßnahmen zur umweltgerechten Gestaltung umfassen unsere gesamte Produktpalette und sämtliche Produktionsabläufe, in die wir den verantwortungsvollen Umgang und die Schonung (natürlicher) Ressourcen einbeziehen, wie z.B.

  • Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (CO²-Ausstoß) reduzieren
  • Wasserverbrauch reduzieren
  • keine Verschmutzung des Grundwassers
  • Vermeidung unnötiger Abfälle sowie korrekte Entsorgung der Abfälle
  • Beachtung der entsprechenden Richtlinien zur Nutzung und Entsorgung von Chemikalien
  • bei Prozessentwicklung auf größtmögliche Energieeffizienz achten
  • bereits in Planung und Konzept das Mögliche zur Erhaltung einer sauberen und unbelasteten Umwelt leisten und die Anzahl der eingesetzten Gefahrstoffe kontinuierlich reduzieren
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie das Qualitätsmanagement als eine Führungsaufgabe und Verpflichtung begreifen und annehmen.

Somit berücksichtigen wir den vollständigen Lebenszyklus der Produkte, von der Verwendung der Rohstoffe über die Prozessentwicklung, Produktion und Produktnutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung.
Durch die aktive Einbeziehung aller unserer Mitarbeiter fördern wir umweltbewusstes Denken.

Bei der Verwendung vertraulicher Daten beachten wir den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit der Geschäftsdaten und Betriebsgeheimnisse. Alle unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Geheimnisse zu wahren und sie keinem Dritten gleich in welcher Weise unbefugt zugänglich zu machen. Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es dem Mitarbeiter verboten, vertrauliche Informationen zu kopieren oder zu behalten.

Wir berücksichtigen beim Datenschutz die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und regelmäßig den neuesten Stand der Technik. Wir achten Verpflichtungen nach geltenden Datenschutzbestimmungen mit dem Verbot, geschützte personenbezogene Daten unbefugt bekannt zu geben, zugänglich zu machen bzw. sonst zu nutzen, soweit dies nicht zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört.

Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern treffen wir vollständig, eindeutig und schriftlich. Lieferanten und Dienstleister werden allein auf wettbewerblicher Basis ausgewählt. Wir führen alle Geschäfte ausschließlich im Interesse der BAUMGARTEN-Gruppe und nicht aufgrund persönlicher oder privater Beziehungen und Motivationen durch.

Interne Verfahrensanweisungen hierzu (z. B. das Vier-Augen-Prinzip) halten wir ein. Unsere Werte und Verhaltensgrundsätze erachten wir als wichtige Kriterien für eine langfristig ausgerichtete und erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir ermutigen daher unsere Geschäftspartner, ähnliche Grundsätze einzuführen und umzusetzen.

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